Mit Ihrem Nachlass sinnvolles bewirken
Gutes tun, das bleibt
Sie haben den Wunsch, etwas Bleibendes zu hinterlassen und über ihr Leben hinaus die Welt ein Stück besser zu machen? Manchen ist es auch einfach wichtig, aus Dankbarkeit etwas zurückzugeben. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis (Legat) an eine gemeinnützige Organisation wie die GGZ können Sie auch über Ihren Tod hinaus Gutes tun und Ihre Wertschätzung gegenüber Ihrer Heimat und dessen Bewohnerinnen und Bewohner ausdrücken. Eine solche Hinterlassenschaft ist für unseren Verein besonders wertvoll, da es eine langfristige und nachhaltige Entwicklung in unserer Projektarbeit ermöglicht.
Falls es auch Ihrem Wunsch entspricht, die Gemeinnützige Gesellschaft Zug in Ihrem Testament oder Erbvertrag zu berücksichtigen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:
Mit einem Legat hinterlassen Sie der GGZ nach Ihrem Ableben einen genau bezeichneten Vermögenswert Ihrer Wahl.
Mit einer Erbschaft sprechen Sie der GGZ einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses zu. Neben Familienangehörigen und Menschen, die Ihnen nahestehen, wird die GGZ so zur Miterbin.
Kontaktieren Sie uns
Mehr Informationen über Ihre Möglichkeiten, die Gemeinnützige Gesellschaft Zug in Ihrem Nachlass zu begünstigen, finden Sie in unserem Ratgeber. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich auch in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns dazu am besten telefonisch unter 041 546 26 00 oder per E-Mail.